Hinweis für Erben

Falls Sie ein Schreiben von mir erhalten haben, in dem Sie als potenzieller Erbe genannt werden, möchte ich Sie hiermit umfassend informieren.

Keine Sorgen um Verbindlichkeiten: Bitte seien Sie versichert, dass ich Erben nur in Fällen kontaktiere, in denen der Nachlass werthaltig ist. Sie erben also keine Schulden.

Meine Rolle und Ihre Sicherheit: Ich agiere im Auftrag des Nachlassgerichts. Dem Schreiben liegt gewöhnlich eine Kopie meiner Bestellungsurkunde bei. Bei Unsicherheiten empfehle ich Ihnen, direkt beim zuständigen Nachlassgericht nachzufragen. Das zuständige Nachlassgericht und das Aktenzeichen des gerichtlichen Nachlassverfahrens können Sie der Bestellungsurkunde entnehmen.

Der Prozess der Erbenermittlung: Bevor ich Sie kontaktiert habe, wurde eine umfassende Erbenermittlung durchgeführt. Meist kenne ich die verwandtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen nicht. Im Laufe der Ermittlungen entsteht schrittweise ein Bild der familiären Strukturen. Dokumente und Archivauskünfte spielen hierbei eine zentrale Rolle und die Beschaffung von Urkunden ist oft langwierig, z. B. wenn diese aus dem Ausland angefordert werden müssen.

Ihre Mithilfe ist wichtig: Bitte prüfen Sie die Ihnen vorgelegten Informationen zu den Verwandtschaftsverhältnissen sorgfältig. Falls Ihnen Fehler oder Auslassungen auffallen, informieren Sie mich bitte schriftlich.

Zusammenarbeit in der Erbengemeinschaft: Es ist üblich, dass Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind. Diese kann nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Eine Einigung ist für die Abwicklung essenziell.

Mein Angebot zur Nachlassabwicklung: Da ich bereits mit dem Nachlass vertraut bin, biete ich an, die Abwicklung und die Verteilung des Nachlasses für die Erbengemeinschaft vorzunehmen. Dabei berücksichtige ich alle notwendigen Aspekte und sorge für eine transparente Abrechnung.